Informationen

 

Wettkampfbestimmungen für die Wettkämpfe I - III

 

1.    Die Regatta wird nach den Ruderwettkampfregeln (RWR) des DRV durchgeführt, sofern in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist. Jede Bootsbesatzung muss aus Schülerinnen und Schülern einer Schule gebildet werden und gilt als selbstständige Schulmannschaft. Aus Sicherheitsgründen ist Ziffer 2.3.2 AWB zu beachten (Bugbälle, Stemmbretter).

 

2.    In der Regel vertreten die siegreichen Mannschaften der Rennen 1 bis 8 das Land Hessen in ihrer Altersgruppe und Bootsgattung beim Bundesfinale in Berlin. Die endgültige Nominierung erfolgt durch das Kultusministerium. Die Rennen A bis T werden nur auf Landesebene ausgetragen.

 

3.    Meldet zu den Rennen 1 bis 8 nur eine Mannschaft, wird über die Startberechtigung beim Bundesfinale gesondert entschieden. Meldet zu den Rennen A bis T nur eine Mannschaft, fällt dieses Rennen aus.

 

4.    In den Wettkampfklassen I und II dürfen Schülerinnen oder Schüler höchstens dreimal – davon höchstens zweimal in den Rennen 1 bis 8 – und in der WK III höchstens zweimal gemeldet werden. Die Startberechtigung für nur eine Wettkampfklasse gilt nur für die Rennen 1 bis 8. Steuerleute sind von dieser Beschränkung ausgenommen. Jede Schule kann maximal zwei Boote je Rennen melden.

 

5. Für jeden Startenden (außer Jahrgang 2000 und außer Steuerleuten) ist spätestens zwei Stunden vor Beginn des Rennens eine Bescheinigung vorzulegen, in der ärztlicherseits nach dem 01. Oktober 2018 bescheinigt wird, dass die Teilnahme an Wettkämpfen unbedenklich ist. Aktivenpässe/Jugend-Lizenzen des DRV nach Ziffer 2.2.6 AWB können die Bescheinigung ersetzen.
Der Jahrgang 2000 unterliegt den Startbeschränkungen der Junioren (höchstens drei Starts pro Tag, vgl. Ziffer 2.6.3 (AWB).

 

6.    Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs 2003 können auch in den Rennen der Wettkampfklasse I starten, wenn die Zustimmung eines Arztes dafür vorgelegt wird. Steuerleute dürfen dem anderen Geschlecht angehören. In den Rennen A bis T sind Mädchen in allen Jungenrennen startberechtigt.

 

7.    Für die Leichtgewichtsrennen in Wettkampfklasse III gelten die Gewichtgrenzen gemäß den Bestimmungen für die Durchführung von Jungen- und Mädchen-Wettbewerben der Deutschen Ruderjugend.

 

8.    Die Regatta findet im Schiersteiner Hafen statt. Es sind fünf Startplätze vorhanden. Die 1000-Meter-Starts erfolgen von festen Startplätzen. Der Schiedsrichter bestimmt bei weniger als vier Booten die Startplätze. Die Qualifikation für die Zwischen- und Endläufe erfolgt abweichend von der AWB nach gesonderter Tabelle.

 

9.    Meldungen sind über das Online-Meldesystem für den Schulsport in Hessen einzugeben (https://www.schulsport-hessen.de/). Für jedes gemeldete Rennen ist mit der Meldung oder spätestens vor Beginn des Wettkampfes – bar oder mit Scheck – ein Betrag von € 20,-- zu hinterlegen (pro Schule max. € 80,-- Euro insgesamt). Ist die Meldung erfüllt worden, wird der Betrag am Regattatag zurückerstattet.

 

10.  Die Belege für die Fahrt- und Transportkosten sind im Regattabüro zur Erstattung vorzulegen. Die      Transportkosten für Boote werden mit 0,41 €/km erstattet. Es sind Bootstransportgemeinschaften zu bilden.

 

11.   Alle Boote sind mit Bugnummern zu versehen. Die Halterungen für Bugnummern sind auf den Booten zu befestigen.

 

12.  Boote, Riemen, Skulls sind mitzubringen. Die Lagerung der Boote auf dem Regattagelände erfolgt auf eigenes Risiko.

 

Wettkampfbestimmungen für den WK IV

 

 

Dieser Wettkampf ist für gemischte Mannschaften vorgesehen. Er besteht aus einer Langstrecke im 4 x + Gig über 2x 500 m und einem Zusatzwettbewerb an Land.

 

Schülerinnen und Schüler, die am WK IV teilnehmen, dürfen im gleichen Landesentscheid nur als Steuerleute in höheren Wettkampfklassen eingesetzt werden. Bei der Langstrecke dürfen die Boote auch von Schülerinnen und Schülern der Altersklasse I-III gesteuert werden. Diese sind allerdings im Zusatzwettbewerb nicht startberechtigt.

 

1.    Die Langstrecke wird im 4 x + Gig gefahren und geht über eine Distanz von 2x 500 m mit einer Wende.

 

2.    Der Zusatzwettbewerb ist ein Vielseitigkeitsparcours. Er beinhaltet leichte Koordinationsaufgaben. Der Start aller Teammitglieder erfolgt einzeln in einem festzulegenden Zeitabstand. Es wird die Summe der vier besten Zeiten einer Mannschaft gewertet. Die Mannschaften haben die Möglichkeit, vor dem Wettbewerb den Parcours zu besichtigen. Falls die Witterung oder die Gegebenheiten am Bootshaus dies nicht zulassen, kann alternativ dazu ein entsprechender Parcours in der Halle aufgebaut werden.

 

Die Gesamtwertung erfolgt durch Zeitaddition der beiden Teilergebnisse.

 

Übernachtungen


Bitte Übernachtungswünsche bis zum 4.6.2019 bei Frau Arntz-Mueller anmelden (Elke.Arntz-Mueller@kultus.hessen.de)


Anreise


Die Anreise erfolgt gemäß der jeweiligen Anordnung des Ausrichters mit ÖPNV oder mit Bussen/ggf. Kleinbussen.


Aus Kostengründen sind die angeordneten Fahrgemeinschaften verbindlich. Mannschaften, die die angeordneten Fahrgemeinschaften nicht wahrnehmen, müssen ihre Fahrtkosten selbst zahlen.


Die Busrechnungen sollten möglichst am Veranstaltungstag vorliegen bzw. müssen innerhalb einer Woche beim Staatlichen Schulamt Darmstadt zu Händen von Frau Armtz-Mueller vorliegen.


Bei Anreise mit dem ÖPNV werden die tatsächlichen Auslagen gegen Vorlage der Quittung bzw. der (Gruppen-) Fahrscheine erstattet. Bitte stellen Sie sicher, dass die Schülerinnen und Schüler zur Anreise - sofern vorhanden - Ihre Jahrestickets verwenden.


Bei der Anreise in Kleinbussen legen die Schulen entweder die Rechnung des "Vermieters" (bei Kilometerpauschale) oder eine Bestätigung der Benzinkosten vor (Tankquittung plus Bestätigung/Formblatt mit der Unterschrift des zuständigen Lehrers.)


Bitte nutzen Sie zur Beantragung folgenden Text:


„Hiermit bestätige ich die Anreise des Teams der Schule ____ zum LE JTFO Rudern am 15. und 16.6.2019 in Wiesbaden mit dem Kleinbus mit dem Kennzeichen ______. Der Bus wurde vom Verein _________ gegen die Übernahme der Benzinkosten zur Verfügung gestellt. Die Tankrechnung über _____ € ist beigefügt“ 


Allgemeine Hinweise:

  • Die Mannschaften müssen von einer Lehrkraft der Schule begleitet werden, da es sich um eine aufsichtspflichtige Schulveranstaltung handelt.

  • Die Teilnehmerinnen müssen Schülerinnen der Schule sein und müssen sich am Wettbewerbstag ausweisen können (Schülerausweis oder Personalausweis).

  • Für Schülerinnen oder Schüler, die nicht über das Online-Meldesystem gemeldet sind, muss am Wettkampftag eine gestempelte Meldeliste vorgelegt werden, aus der die Zuordnung zum im Online-Meldesystem verwendeten Pseudonym erkennbar ist.

  • Für Kleidung, Wertsachen usw. übernimmt der Ausrichter keine Haftung.

  • Die Betreuerinnen und Betreuer sind dafür verantwortlich, dass die Turnhalle, Waschräume, Toiletten und die Umkleidekabinen sowie der Zelt- und oder Aufenthaltsplatz am Ruderhaus in einem ordentlichen Zustand verlassen werden. Bei Zuwiderhandlung werden die anfallenden Kosten der Schule in Rechnung gestellt.

  • Für die teilnehmenden Schülerinnen besteht die Möglichkeit am Ruderhaus Getränke, Kuchen und Speisen zu kaufen.